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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden AGB gelten für alle Angebote sowie sämtliche sonstigen Geschäfts- und Vertragsabschlüsse des Vereins Young Action Days, kurz YAD sowie inklusive aller mitarbeitenden Personen, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, und den Nutzer:innen des Vereinsangebotes im Folgenden Teilnehmer:innen genannt.

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Haftung der Veranstalter:innen

​Die Haftung des Vereins Young Action Days, kurz YAD mit der Adresse Matthias-Schmid-Strasse 12e als Veranstalter ist mit der Summe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Haftung ist auf vorsätzliche Sach -und Personenschäden, sowie auf grob fahrlässige Personenschäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 

Gefahren, Risiken und Aufsichtspflicht 

Den Erziehungsberechtigten oder der von den Erziehungsberechtigten betrauten Aufsichtsperson ist bewusst, dass von den angebotenen Aktivitäten eine Gefahr ausgehen kann, bei der es zu Körper- oder Sachschäden kommen kann. Man kann sich dabei möglicherweise auch leicht/schwer verletzen. Die Erziehungsberechtigten oder die von den Erziehungsberechtigten betraute Aufsichtsperson, wie auch die Teilnehmer:innen selbst, haben sich vor der Anmeldung bei dem Veranstalter über den Ablauf der Veranstaltung und über die möglichen Gefahren und Risiken informiert, sowie diese zur Kenntnis genommen. 

Sind die Erziehungsberechtigten nicht vor Ort, verpflichtet sich die von den Erziehungsberechtigten betraute Aufsichtsperson, dass die Erziehungsberechtigten den Teilnahmebedingungen des Veranstalters ausdrücklich zustimmen und sich dessen bewusst sind, dass es sich um intensive Indoor- und Outdoor- Aktivitäten handelt. Mit ihrer Unterschrift bestätigt die von den Erziehungsberechtigen betraute Aufsichtsperson diese Zustimmung von den Erziehungsberechtigten einzuholen. 

Die Aufsichtspflicht vor, während und nach den einzelnen Workshops obliegt zur Gänze den Erziehungsberechtigten oder der von ihnen betrauten Aufsichtsperson. 

Der Veranstalter trifft für alle Aktivitäten entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, die Teilnahme erfolgt jedoch auf eigene Gefahr der Teilnehmer:innen bzw. auf Verantwortung der Erziehungsberechtigten oder der von ihnen betrauten Person. Unfälle oder Schäden während der Veranstaltung sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter können nur im Rahmen der übernommenen Haftung geltend gemacht werden. Diese Haftungsentbindung gilt zugunsten aller Mitarbeiter:innen und freiwilligen Helfer:innen des Veranstalters sowie für alle Beauftragten. 

Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Auskünfte, Beratungen und auf die Durchführung der Angebote und Leistungen des Veranstalters anwendbar. 

 

Körperliche, geistige, und seelische Verfassung 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus, was die körperliche, geistige, und seelische Verfassung betrifft. Die Erziehungsberechtigten oder die von den Erziehungsberechtigten betraute Aufsichtsperson ist dafür verantwortlich, dass die angemeldeten Teilnehmer:innen diese Mindestvoraussetzungen erfüllen. Alle gesundheitsbezogenen Informationen (Erkrankungen, Auffälligkeiten, besondere Bedürfnisse) über die Teilnehmer:innen, müssen dem Veranstalter vor der Anmeldung mitgeteilt werden. Bei Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen, oder bei Verlust der Mindestvoraussetzungen während der Veranstaltung seitens eines/r Teilnehmer:in kann ihm/ihr der Veranstalter die Teilnahme verweigern, bzw. die Teilnahme entziehen. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. 

 

Schäden 

Wenn Teilnehmer:innen durch mutwilliges oder unsachgemäßes Handeln einen Schaden verursachen, haften sie bzw. ihre Erziehungsberechtigten. Als schädliches Verhalten gelten unter anderem: (a.) Erwachsene absichtlich dazu zu bringen, ihre Aufsichtspflicht zu vernachlässigen, (b.) die Sicherheit zu beeinträchtigen, (c.) das Wohlergehen anderer Personen zu beeinträchtigen, (d.) Timing und Regie einer Veranstaltung durcheinander zu bringen und dadurch die Qualität der Leistung zu schmälern, (e.) den Anweisungen des Veranstalters und deren betrauten Personen zu missachten, (f.) Gegenstände absichtlich zu beschädigen oder absichtlich zu verlieren. 

Für aufkommende Schäden an der Bekleidung oder an der persönlichen Ausstattung muss jeder/jede Teilnehmer:in selbst aufkommen. 

 

Dokumentation und elektronische Geräte 

Die Veranstaltung wird fotografisch und filmisch von dem Veranstalter und/oder deren Beauftragten dokumentiert. Die Teilnehmer:innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten stimmen zu, dass die von dem Veranstalter und/oder seinen Beauftragten gefertigten Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt, unentgeltlich, sowie widerspruchslos für analoge oder digitale PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Sie bestätigen außerdem, dass keinerlei Persönlichkeitsrechte durch deren Auftritt in den oben genannten Aufnahmen verletzt werden. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://www.young-action-day.at/datenschutz

 

Geltendes Recht 

Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. 

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